Aktuell

Ursula von der Leyen hat im Europäischen Parlament neue europäische Regeln für die Nutzung sozialer Netzwerke durch Kinder und Jugendliche angekündigt. Geplant ist ein stufenweises Modell: Kinder unter 13 Jahren sollen keinen Zugang zu sozialen Netzwerken erhalten, während 13- und 14-Jährige nur eingeschränkte und von Eltern beaufsichtigte Konten nutzen sollen. Eigene Nutzerkonten sollen grundsätzlich erst ab 15 Jahren möglich sein.

Was plant die EU-Kommission für Social Media?

Die Europäische Kommission arbeitet an neuen europaweiten Regeln für den Schutz von Kindern und Jugendlichen im Internet. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen stellte im Europäischen Parlament ein altersgestuftes Modell für soziale Netzwerke vor.

Nach dem angekündigten Modell sollen Kinder unter 13 Jahren keinen eigenen Zugang zu sozialen Netzwerken erhalten. Für Jugendliche zwischen 13 und 14 Jahren sind Konten mit eingeschränkten Funktionen und begrenzter Nutzungszeit vorgesehen. Diese Konten sollen von den Eltern eingerichtet und beaufsichtigt werden.

Welche Altersgrenzen sind vorgesehen?

Der geplante Ansatz unterscheidet zwischen mehreren Altersgruppen. Damit soll der Zugang zu sozialen Netzwerken stärker am Alter und am jeweiligen Schutzbedarf von Kindern und Jugendlichen ausgerichtet werden.

  • Unter 13 Jahren: kein eigener Zugang zu sozialen Netzwerken
  • 13 und 14 Jahre: eingeschränkte Konten unter elterlicher Aufsicht
  • Ab 15 Jahren: eigene Nutzerkonten sollen grundsätzlich möglich sein
  • Für Minderjährige sollen zusätzlich stärkere Schutzmechanismen auf Plattformen gelten

Warum will die EU die Regeln verschärfen?

Hintergrund der Initiative ist der zunehmende Fokus der Europäischen Union auf den Schutz Minderjähriger vor Risiken digitaler Plattformen. Dazu gehören unter anderem problematische Inhalte, manipulative Funktionen und eine Nutzung, die für Kinder und Jugendliche schwer zu kontrollieren sein kann.

Bereits im Juli 2026 hatte ein von der EU-Kommission eingesetztes Expertengremium Empfehlungen zum Schutz von Kindern im Internet vorgelegt. Die Empfehlungen sahen unter anderem altersgerechte Beschränkungen und einen schrittweisen Zugang zu digitalen Angeboten vor.

Was bedeutet die Regelung für Instagram, TikTok und andere Plattformen?

Betroffen wären insbesondere soziale Netzwerke und Plattformen, die von Kindern und Jugendlichen genutzt werden. Dazu zählen beispielsweise Instagram, TikTok und Snapchat. Die konkreten gesetzlichen Vorgaben, der genaue Anwendungsbereich und die technische Umsetzung sollen im weiteren europäischen Gesetzgebungsverfahren festgelegt werden.

Eine zentrale Frage ist dabei die Altersüberprüfung. Plattformen müssten zuverlässig feststellen können, ob Nutzerinnen und Nutzer die jeweils geltende Altersgrenze erreichen, ohne dabei unnötig viele persönliche Daten zu erfassen.

Ist das Social-Media-Verbot bereits beschlossen?

Nein. Die angekündigten Altersgrenzen sind derzeit noch kein unmittelbar geltendes EU-weites Verbot. Die Europäische Kommission arbeitet an entsprechenden Vorschlägen, die anschließend im europäischen Gesetzgebungsverfahren beraten und beschlossen werden müssen.

Auch die genaue Ausgestaltung kann sich im weiteren Verfahren noch verändern. Entscheidend wird unter anderem sein, welche Plattformen konkret erfasst werden und wie Altersprüfung, Elternkontrolle und technische Schutzmaßnahmen umgesetzt werden.

Häufige Fragen zu den geplanten EU-Regeln für Social Media

Ab welchem Alter sollen Kinder soziale Netzwerke nutzen dürfen?

Nach dem von Ursula von der Leyen vorgestellten Ansatz sollen Kinder unter 13 Jahren keinen eigenen Zugang zu sozialen Netzwerken haben. Für 13- und 14-Jährige sind eingeschränkte und beaufsichtigte Konten vorgesehen.

Ab wann soll ein eigenes Social-Media-Konto möglich sein?

Nach dem angekündigten Modell sollen eigene Nutzerkonten grundsätzlich ab 15 Jahren möglich sein. Die konkrete rechtliche Ausgestaltung muss noch im weiteren EU-Verfahren festgelegt werden.

Gilt das Social-Media-Verbot schon in Deutschland?

Nein. Die von der EU-Kommission angekündigten Regeln sind noch kein geltendes EU-weites Gesetz. Der konkrete Gesetzesvorschlag und das anschließende europäische Gesetzgebungsverfahren stehen noch aus.

Welche Plattformen könnten betroffen sein?

Die Debatte betrifft insbesondere soziale Netzwerke wie Instagram, TikTok und Snapchat. Welche konkreten Dienste unter die neuen Regelungen fallen würden, hängt von der endgültigen gesetzlichen Ausgestaltung ab.

Warum sollen Eltern bei 13- und 14-Jährigen stärker eingebunden werden?

Nach dem vorgestellten Modell sollen Konten für 13- und 14-Jährige von Eltern eingerichtet und beaufsichtigt werden. Damit soll der Zugang für diese Altersgruppe mit zusätzlichen Einschränkungen und Schutzmechanismen verbunden werden.

Was passiert als Nächstes?

Die Europäische Kommission muss die angekündigten Pläne nun in konkrete Vorschläge überführen. Anschließend wird das Vorhaben im europäischen Gesetzgebungsverfahren beraten. Bis zu einer endgültigen Regelung können sich einzelne Details noch ändern.

Fazit

Die EU arbeitet an einem stärker altersgestuften Schutz von Kindern und Jugendlichen in sozialen Netzwerken. Der aktuelle Vorschlag sieht keinen eigenen Social-Media-Zugang für unter 13-Jährige, beaufsichtigte und eingeschränkte Konten für 13- und 14-Jährige sowie grundsätzlich eigene Nutzerkonten ab 15 Jahren vor. Eine verbindliche EU-Regelung ist damit jedoch noch nicht beschlossen.